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Ibiza Immobilien für verschiedene Zielgruppen

Zur Förderung: Wohn-Riester beantragen oder besser nicht?
Immobilienbesitzer sollen danach künftig ihren Anteil aus der Riester-Rente entnehmen dürfen, um diesen für den Erwerb, die Entschuldung oder den notwendigen Umbau einer eigenen Immobilie zu nutzen.
Diese neue Regelung tritt rückwirkend zum Beginn des Jahres 2008 in Kraft, was nichts anderes bedeutet, als dass diese Möglichkeit auch noch rückwirkend in Anspruch genommen werden kann - inklusive der Förderung Wohn-Riester! Auch Darlehen, die zum Kauf oder zum Bau einer Immobilie aufgenommen wurden, dürfen damit getilgt werden. Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Einsparung von Energie werden jedoch leider nicht gefördert. Bedingung ist, dass die Immobilie sich in Deutschland befindet und vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
Gefördert werden auch Darlehens- und Bausparverträge. Das Modell der Förderung Wohn-Riester ist bereits durch die Riester-Rente bekannt: Die staatliche Zulage der Riester-Förderung beträgt 154,- Euro für rentenversicherungspflichtige [...]

