Schnäppchen machen mit Immobilien Türkei

Fördermittel aus dem Eigenheimzulagengesetz
Trotz geänderter Gesetzesbestimmungen können auch heute noch zahlreiche Bauherren in den Genuss der Eigenheimzulage kommen. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.
So müssen sie ihren Bauantrag oder entsprechende Unterlagen bis zum 31.12.1005 eingereicht haben. Gleiches gilt für die Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages beim Immobilienerwerb. Falls ein Neubau keiner Genehmigungspflicht unterliegt und auch keiner Unterlagen bedarf, müssen Bauherren glaubhaft nachwiesen, dass sie vor diesem Stichtag mit dem Bau begonnen haben. Verträge, Anträge oder Bauvorhaben, die nach dem 1.1.2006 datiert sind, haben keinen Anspruch mehr. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Neben der Einhaltung von Stichtagen müssen Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Da der Gesetzgeber mit dem Eigenheimzulagengesetz insbesondere Normalverdiener fördern wollte, darf der Gesamtbetrag der Bruttoeinkünfte für Alleinstehende nicht mehr als 70.000 Euro jährlich betragen, bei Verheirateten verdoppelt sich die Summe. [...]

