Fördermittel aus dem Eigenheimzulagengesetz
Trotz geänderter Gesetzesbestimmungen können auch heute noch zahlreiche Bauherren in den Genuss der Eigenheimzulage kommen. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.
So müssen sie ihren Bauantrag oder entsprechende Unterlagen bis zum 31.12.1005 eingereicht haben. Gleiches gilt für die Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages beim Immobilienerwerb. Falls ein Neubau keiner Genehmigungspflicht unterliegt und auch keiner Unterlagen bedarf, müssen Bauherren glaubhaft nachwiesen, dass sie vor diesem Stichtag mit dem Bau begonnen haben. Verträge, Anträge oder Bauvorhaben, die nach dem 1.1.2006 datiert sind, haben keinen Anspruch mehr. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Neben der Einhaltung von Stichtagen müssen Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Da der Gesetzgeber mit dem Eigenheimzulagengesetz insbesondere Normalverdiener fördern wollte, darf der Gesamtbetrag der Bruttoeinkünfte für Alleinstehende nicht mehr als 70.000 Euro jährlich betragen, bei Verheirateten verdoppelt sich die Summe. Hinzu kommt eine Erhöhung um 30.000 Euro für jedes Kind, das mit im Haushalt lebt. Wer alle diese Kriterien erfüllt, kann noch bis zum Jahr 2013 von der Eigenheimzulage profitieren.
Generell setzt sich die Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz aus zwei Komponenten zusammen: Grundförderung und Kinderzulage. Beide werden über einen Zeitraum von acht Jahren bewilligt.
Die Grundförderung beträgt sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten 1% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Maximalsumme sind 1250 Euro pro Jahr. Da die meisten Bauvorhaben diese Kosten bei weitem übersteigen, lassen sich damit bei geschickter Planung bis zu 10.000 Euro Förderung einstreichen.
Zusätzlich können Sie jährlich bis zu 800 Euro Kinderzulage für jedes Kind erhalten. Dieser Anspruch ist allerdings gekoppelt an die Grundförderung und kann nicht separat geltend gemacht werden. Außerdem können nur Kinder geltend gemacht werden, für die ein Kindergeldanspruch oder Kinderfreibetrag besteht.

